Allgemeine Geschäftsbedingungen - Premium Service

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Zusammenarbeit zwischen der Firma Astriol Academics GmbH, vertreten durch den David Spangenberger, Rohrbacher Str. 5-7, 69115 Heidelberg, Tel.: +49 (0) 6221 64720-20, E-Mail: info@astriol-academics.de („Astriol“) und dem Kunden („Kunde“). Besondere Bedingungen, die ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zwischen Astriol und dem Kunden vereinbart wurden, haben Vorrang vor diesen AGB.

 

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese von der Astriol ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

 

2. Vertragsgegenstand, Durchführung

 

2.1 Astriol ist ein auf befristete und unbefristete Anstellungen spezialisiertes Personalbeschaffungsunternehmen. Es unterstützt Kunden bei der Personalbeschaffung. Astriol tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und schlägt dem Kunden Kandidaten für die Besetzung offener Positionen im Unternehmen des Kunden vor.

 

2.2 Der Dienstleistungsvertrag zur Vermittlung kommt zwischen Astriol und dem Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt durch Angebot und Annahme und bedarf der Schriftform.

 

2.3 Die Auswahl der Kandidaten obliegt alleine Astriol. Der Kunde wiederum ist allein für die Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten verantwortlich. Er ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten der Astriol vorgestellten Kandidaten zu beachten. Ein Vertragsverhältnis kommt im Falle einer Einstellung ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem Kunden zustande.

 

2.4 Stellt Astriol dem Kunden einen Kandidaten vor, der sich innerhalb der letzten 12 Monate ab Zeitpunkt der Vorstellung direkt beim Kunden beworben hat, oder von einer dritten Gesellschaft vorgestellt worden ist, ist der Kunde verpflichtet, dies der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen (sog. „Vorkenntniseinwand“). Auf Anforderung hat der Kunde die anderweitige Vorstellung schriftlich mit Nachweisen zu belegen.

 

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, Astriol unverzüglich über die Einstellung eines vorgestellten Kandidaten oder die Verwendung von auf den Kandidaten bezogenen und von der Gesellschaft übergebenen Informationen in Kenntnis zu setzen. Er wird Astriol mithin unverzüglich und unaufgefordert, über das Zustandekommen eines Arbeits- oder freien Mitarbeiterverhältnisses mit dem Kandidaten durch die Übersendung der Eckdaten aus dem beiderseits unterzeichneten Arbeitsvertrages in Kenntnis setzen (z.B. Vertragsbeginn, Dauer der Probezeit).

 

2.6 Im Rahmen des Suchprozesses wird Astriol sich bemühen, dem Kunden relevante Informationen von - aus Sicht von Astriol geeigneten - Kandidaten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt an, dass es nicht zu den Aufgaben von Astriol gehört, die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch einen Kandidaten der Gesellschaft überlassenen Informationen / Dokumente / Zeugnisse / Aufenthaltstitel etc. zu überprüfen, und dass Astriol keine Haftung für übermittelte falsche, unzureichende oder unvollständige Unterlagen/Informationen des Kandidaten übernimmt. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn Astriol die Unrichtigkeit der Dokumente/Informationen positiv bekannt ist.

 

2.7 Im Rahmen des Astriol academics Premium Services wird dem Kunden ein Rabatt auf die Vermittlungsgebühr gewährt. Der Kunde zahlt für jeden erfolgreich vermittelten Kandidaten einen Festpreis, welcher aus der Tabelle in §3.6 entnommen werden kann. Der Kunde ist zur monatlichen Zahlung des Premium Service Beitrages verpflichtet. Das Das Gold-Abonnement kostet monatlich 549 EUR zzgl. MwSt. Das Platin-Abonnement kostet monatlich 1.099 EUR zzgl. MwSt. Die Mindestlaufzeit für beide Abonnement-Modelle beträgt 12 Monate.

 

2.8 Durch Inanspruchnahme des Premium Services entsteht keine Garantie für die Vermittlung eines passenden Kandidaten. Unabhängig davon ist der monatliche Beitrag zu zahlen.

 

 

3. Gebühren

 

3.1 Astriol steht bei Einstellung eines durch Astriol vermittelten Kandidaten beim Kunden eine Vermittlungsgebühr zu. Die Höhe der Vermittlungsgebühr ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere aber aus der Preistabelle, die dem Vertrag mit dem Kunden beigefügt ist. Die Einstufung des Kandidaten obliegt ausschließlich Astriol und wird dem Kunden bei Übermittlung der Daten, des Profils oder des Lebenslaufes des Kandidaten bekanntgegeben.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Astriol innerhalb von 7 Tagen nach der Einstellung eines Kandidaten die vollständigen Angaben zum Bruttojahresgehaltes des Kandidaten schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so wird Astriol die Vergütung wie folgt berechnen: Hat der Kunde den für die Position geltenden Vergütungsrahmen mitgeteilt, so wird die mitgeteilte maximale Bruttojahresvergütung (inklusive aller Nebenleistungen) für die Berechnung der Vergütung zu Grunde gelegt. Ist der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, den Vergütungsrahmen mitzuteilen, so wird Astriol diejenige maximale Jahresvergütung (inklusive aller Nebenleistungen) zur Berechnung der Vergütung heranziehen, welche mit dem vermittelten Kandidaten vergleichbare Mitarbeiter am Arbeitsmarkt erzielen, wobei Astriol hierfür einen entsprechenden Nachweis erbringen wird, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von EUR 6.000 zzgl. MwSt. als Mindestvergütung. Es bleibt dem Kunden in jedem Fall nach Zugang der Abrechnung vorbehalten, Astriol binnen 10 Werktagen nachzuweisen, dass die zwischen dem Kunden und dem von Astriol vorgestellten Kandidaten vereinbarte Vergütung tatsächlich geringer ist, als die von Astriol nach Maßgabe der vorstehenden Regelung als Berechnungsgrundlage der Vergütung genutzte maximale Jahresvergütung. Nach entsprechendem Nachweis ist der Kunde lediglich verpflichtet, die Vergütung zu zahlen, die sich aus dem tatsächlich vereinbarten Jahresbruttogehalt errechnet. Astriol bleibt das Recht vorbehalten, eine Nachforderung zu erheben, sollte sich herausstellen, dass der Kunde mit dem von ihm eingestellten Kandidaten für das erste Jahr seiner Beschäftigung tatsächlich eine Vergütung vereinbart hat, die über der zu Grunde gelegten Vergütung liegt. Die Regelung des § 655 BGB findet Anwendung.

 

3.3 Erhöhungen des Bruttojahresgehalts des Kandidaten und weitere nachträglich zum Arbeitsvertragsschluss verabredete Vergütungsbestandteile innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung werden für die Berechnung der Gebühr berücksichtigt. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Gehaltserhöhungen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

 

3.4 Die Vergütung entsteht auch dann, wenn der vorgestellte Kandidat von dem Kunden (oder einem mit dem Kunden im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung eingestellt wird. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Kunde 14 Tage nach Zugang der Rechnung gegenüber Astriol nachweist, dass die Einstellung durch den Kunden (bzw. das mit dem Kunden im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen) nicht (auch nicht teilweise) auf die Vorstellung durch die Gesellschaft zurückzuführen ist.

 

3.5 Nimmt der Kunde den Astriol academics Premium Service in Anspruch, erteilt er Astriol academics automatisch die Berechtigung dazu, den monatlichen Beitrag im Lastschriftverfahren einzuziehen. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, die entsprechende Kontoverbindung mitzuteilen. Alternativ kann die monatliche Zahlung auch per Kreditkartenzahlung geleistet werden. Zahlungsabwickler sowohl für das Lastschriftverfahren sowie die Kreditkartenzahlung ist das Unternehmen Stripe Inc., 354 Oyster Point Blvd South San Francisco, CA 94080. Erst durch Zahlung des monatlichen Beitrags kommt die Konditionen des Premium Services zum Tragen.

 

3.6 Durch Inanspruchnahme des Premium Services werden bei erfolgreicher Vermittlung folgende Vermittlungsgebühren* fällig:

 

AGB Premium Service Tabelle Vermittlungsgebühren

AGB Premium Service Tabelle Vermittlungsgebühren


*zzgl. MwSt

 

3.7 Bei dem Gold-Abonnement gilt die Festpreis-Garantie für eine Vermittlung von bis zu 5 Kandidaten, bei dem Platin-Abonnement für bis zu 10 Kandidaten.

 

3.8 Bleibt die Zahlung des monatlichen Beitrags zum Premium Service aus, völlig unabhängig der Gründe, verliert der Kunde so lange den Anspruch auf die Konditionen des Premium Services, bis der rückständige Betrag ausgeglichen ist.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

4.1 Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht mit Vereinbarung über die Zusage des Arbeitsvertrages des Kandidaten mit dem Kunden und wird mit einer Frist von 14 Tagen nach Vereinbarung zur Zahlung fällig.

 

4.2 Astriol wird zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kandidaten eine Rechnung über die Vergütung ausstellen.

 

4.3  Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen.

 

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

 

5. Rabatt und Nachbesetzung

 

5.1 Für den Fall, dass die Beschäftigung des eingestellten Kandidaten vor Antritt des Anstellungsverhältnisses durch eine wirksame Kündigung des Kandidaten endet, hat Astriol das Recht zur Nachbesetzung. Ist eine Nachbesetzung nicht möglich, wird die gezahlte Provision vollständig erstattet. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn der Kunde die Nachbesetzung ablehnt. Für den Fall, dass die Beschäftigung des eingestellten Kandidaten vor Ablauf von 6 Monaten ab Antritt des Anstellungsverhältnisses durch eine wirksame Kündigung jedweder Partei endet, hat Astriol das Recht zur Nachbesetzung. Ist eine Nachbesetzung nicht möglich, werden 90% der gezahlten Provision zurückerstattet. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn der Kunde die Nachbesetzung ablehnt.

 

5.2 Ein Anspruch auf den Rabatt nach Absatz 1 besteht in jedem Fall nur allein und soweit

  • der Kunde Astriol entweder innerhalb von 7 Tagen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oder innerhalb von 7 Tagen nach Nicht-Antritt des Arbeitsverhältnisses, unter Angabe des Beendigungsgrundes schriftlich in Kenntnis gesetzt, und
  • der Kunde die für die Vermittlung des Kandidaten geschuldete Gebühr bereits gezahlt hat.

Zur Klarstellung: „Beendigung“ des Arbeitsverhältnisses gemäß Abs. 1 und 2 ist der Zeitpunkt, ab welchem die Kündigungserklärung der jeweiligen Empfängerpartei zugegangen ist (d. h. generell der Tag des Erhalts der Kündigungserklärung, nicht der letzte Tag der geltenden Kündigungsfrist).

 

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, den erhaltenen Rabatt unverzüglich an die Gesellschaft zurückzahlen, falls der Kunde den Kandidaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Beendigung des Vertrages als Arbeitnehmer wiedereinstellt oder als Auftragnehmer oder Leiharbeitnehmer beschäftigt. Der Kunde hat Astriol über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. In diesem Fall gelten nicht die Regelungen über den vertraglichen Rabatt.

 

5.4 Kündigt ein von Astriol für eine Einstellung beim Kunden vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat oder kündigt der Kunde einem Kandidat innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsantritt, so wird sich Astriol bemühen, die Stelle nachzubesetzen. Die Kosten für die Nachbesetzung trägt Astriol. Wird ein Kandidat aus einer anderen Preiskategorie gewählt wird, so werden die Mehrkosten durch den Kunden getragen bzw. die Minderkosten durch Astriol erstattet.

 

5.5 Ein Anspruch auf die sich aus Abs. 1 ergebenden Rückerstattungsansprüche besteht ausschließlich dann, wenn die Nachbesetzungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind. Rückerstattungsansprüche bestehen generell nicht auf gezahlte Beiträge zum Premium Service.

 

6. Datenschutz

 

6.1 Der Kunde sichert zu, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kandidaten durch den Kunden nicht gegen Datenschutzgesetze verstößt.

 

6.2 Astriol sichert zu, dass sie das gesetzliche Recht hat, alle personenbezogenen Daten mitzuteilen, die dem Kunden tatsächlich im Verlauf der Leistungen mitgeteilt werden, und dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft für die Zwecke der Leistungen Datenschutzgesetze nicht verletzen wird.

 

6.3 Ferner sichern sich die Parteien jeweils wechselseitig zu, soweit notwendig, alle notwendigen wechselseitigen Erklärungen abzugeben, um die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze sicherzustellen.

 

7. Verschwiegenheit

 

Der Kunde verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen geschäftlichen Informationen einschließlich Kandidatendaten während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung dieses Vertrags gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren.

 

8. Abwerbeverbot

 

8.1 Astriol wird einen Kandidaten, den Astriol dem Kunde vorgestellt hat und den der Kunde direkt eingestellt hat, für eine Dauer von 36 Monaten nach dem Datum der ersten Vorstellung weder für eine Tätigkeit bei sich noch bei einem dritten abwerben und dies auch nicht versuchen.

 

8.2 Der Kunde wird Mitarbeiter der Gesellschaft oder deren Vertragspartner, mit denen der Kunde im Laufe der Leistungserbringung nach diesem Vertrag zu tun hat, während der Leistungserbringung und für 12 Monate danach, nicht in seine Dienste abwerben und dies auch nicht versuchen.

 

8.3 Wenn der Kunde diese Bestimmung verletzt, hat er Astriol einen Betrag entsprechend einer Transfergebühr für den entsprechenden Mitarbeiter zu zahlen, die sich entsprechend der Regelung unter § 4 dieses Vertrages berechnet.

 

9. Kündigung

 

9.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

 

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund beliebt hiervon unberührt.

 

9.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

9.4 Kündigungen lassen Gebührenansprüche, die bereits entstanden sind, stets unberührt.

 

9.5 Nimmt der Kunde den Premium Service in Anspruch, ist er berechtigt, diesen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Wird der Premium Service nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch zu den Bedingungen des Platin-Services. Mit Ablauf der Kündigungsfrist erlischt auch automatisch die Berechtigung für den Lastschrifteinzug. Weiter werden alle Personalvermittlungen nach Ablauf der Kündigungsfrist auf Grundlage der normalen Konditionen ohne Premium Service abgerechnet. Die Kündigung des Premium Services hat schriftlich zu erfolgen.

 

10. Aufrechnung / Zurückbehaltung

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der Astriol aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

11. Haftung

 

11.1 Im Rahmen der Personalvermittlung übernimmt Astriol keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung und keine Haftung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung von Kandidaten.

 

11.2 Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet Astriol nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzlichen Haftung aus unerlaubten Handlungen gem. §§ 823 BGB ff.

 

11.3 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Astriol bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

11.4 Für alle sonstigen Schäden haftet Astriol bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. etc.).


12. Schlussbestimmungen

 

12.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Astriol in Heidelberg.